Du warst schon mit der KjG unterwegs und willst auch endlich mal Mitglied werden? Oder du möchtest auch die ermäßigten Beiträge für unsere Aktionen bezahlen?
Eine Mitgliedschaft läuft über ein Kalenderjahr. Am Anfang von jedem neuen Jahr bekommst du eine Erinnerung, dass bald der Beitrag per Lastschrift eingezogen wird. Katholisch zu sein ist keine Voraussetzung, um Mitglied zu werden (oder an Aktionen teilzunehmen). Die Beitrittserklärung findest du hier:
Der Beitrag zur Mitgliedschaft beträgt 30 Euro pro Jahr, für Geschwisterkinder (ab mind. 3 Kindern) kostet es pro Person 26 Euro. Du bekommst bei den vielen Aktionen von der KjG Sindorf den vergünstigten Beitrag.
**Für eine Mitgliedschaft in der KjG spricht vieles! Hier sind zehn gute Gründe:**
01. Personelle Unterstützung eurer Kinder- und Jugendarbeit
02. Finanzielle Förderung (öffentliche Gelder, Förderverein)
03. Angebote und Sondertarife in der KjG-Bildungsstätte
04. Aktionen mit KjGlerInnen aus deiner Region, unserem Bistum und ganz Deutschland
05. Aus- und Fortbildung für Gruppenarbeit, Finanzen, Pressearbeit u.a.
06. Materialien und Konzepte für eure Gruppenstunden und Freizeiten (inkl. Lieferservice)
07. Coaching für eure Teams
08. Mitbestimmung für alle, Politik zum Anfassen
09. Verleihservice für Beamer, Banner, Bauklötze u.v.m.
10. Vertretung eurer Anliegen in Kirche, Gesellschaft und Politik
Wie kann ich KjG-Leiter*in werden?
Wenn du mindestens 15 Jahre alt bist und aktiv in der KjG mitarbeiten möchtest, melde dich bei der Pfarrleitung unter pfarrleitung@kjg-sindorf.de! Du kannst auch erst einmal reinschnuppern und uns bei einer Leitungsrunde besuchen 🙂 – Die Termine nennt dir die PL gerne! Oder du findest sie unter Termine & Aktionen hier auf der Homepage!
Fördermitgliedschaft
Wenn du die Angebote der KjG nicht aktiv nutzen möchten oder können, unsere Arbeit aber trotzdem unterstützen willst, werde doch Fördermitglied!
Als Fördermitglied gehen 30€ Jahresbeitrag direkt an die KjG Sindorf selbst und du kannst deinen Beitrag direkt in unsere Arbeit vor Ort investieren.
Bitte beachten:
Der Austritt für das folgende Jahr ist schriftlich gegenüber der Pfarrleitung innerhalb der in der Satzung festgelegten Kündigungsfrist zu erklären. Die Kündigungsfrist ist auf den 30.11. des Jahres festgelegt.