Fördermitgliedschaft

Was ist eigentlich ein Fördermitglied?

 

  * Die Fördermitgliedschaft in der Katholischen jungen Gemeinde dient der ideellen und finanziellen Unterstützung der Arbeit des Verbandes.

  * Die Fördermitgliedschaft beinhaltet weder das aktive noch das passive Wahlrecht in der Katholischen jungen Gemeinde.

 

Mit der Fördermitgliedschaft unterstützt Du finanziell und ideell Deine KjG Sindorf vor ORT!

(Näheres dazu s. § 5 der Satzung der KjG St. Maria Königin)

 

 

Deine Vorteile:

 

  * Der Gesamtbetrag  Deiner Fördermitgliedschaft bleibt vor Ort und kommt Deiner KjG zu 100 % zu gute! Damit unterstützt Du Leitungsschulungen, Anschaffung von Materialkauf und Aktionen! 

  * Du bleibst Deiner KjG verbunden und wirst immer wieder informiert, was bei Deiner KjG abläuft!

 

Wie werde ich Fördermitglied?

 

Den {{ ::foerdermitgliedschaft_antrag.pdf |Fördermitgliedschaftsantrag}} ausdrucken, ausfüllen und im Pfarrbüro (Kerpener Str. 36, Sindorf) abgeben oder per Post hinschicken.

Per Lastschriftverfahren wird einmal im Jahr (nach Eingang des Antrags und in den Folgejahren zu Beginn des Jahres) der selbst gewählte Betrag von mindestens 5 Euro eingezogen. Darüber hinaus ist noch eine einmalig Spende möglich (auf dem Antrag gibt es dazu ein entsprechendes Feld). 

Bitte beachten:
Der Austritt ist für das folgende Jahr schriftlich gegenüber der Pfarrleitung innerhalb der in der Satzung festgelegten Kündigungsfrist zu erklären. Die Kündigungsfrist ist auf den 30.11. des Jahres festgelegt.

 

Das Ausstellen einer Spendenquittung ist nicht möglich, da die KjG Sindorf selbst kein eingetragener Verein ist.

 

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